Erbteil übetragen

Foto © Shehan Dinomal Obeysekara

Mit einem Erbteil Gutes tun

Sie sind Miterbe in einer Erbengemeinschaft und möchten sich lange Auseinandersetzungen ersparen? Sie sind wirtschaftlich gut aufgestellt und sind nicht auf das geerbte Vermögen angewiesen? Sie möchten mit Ihrem Erbteil Gutes tun? Wenn Sie Ihren Erbteil auf einen Dritten wie zum Beispiel die gemeinnützige Privatstiftung Hilfe mit Plan Österreich übertragen, umgehen Sie unangenehme Streitigkeiten und unterstützen mit Ihrem Erbteil eine gute Sache.

Wenn ein Erblasser mehr als einen Erben benennt oder die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese verfügt gemeinschaftlich über das Gesamtvermögen des Erblassers. Aufgabe der Erbengemeinschaft ist es, den Nachlass nach den Wünschen des Erblassers oder nach den Berechtigungsquoten der gesetzlichen Erbfolge auseinanderzusetzen. Erst durch diese Auseinandersetzung werden die Miterben Voll-Eigentümer des jeweiligen Erbteils. Die Frage "Wer bekommt was?" kann eine Erbengemeinschaft über einen langen Zeitraum beschäftigen. In nicht wenigen Fällen führt die Aufgabe zu erbitterten Streitigkeiten und dauerhaften Zerwürfnissen unter den Miterben.

Einen Erbteil übertragen

Eine Erbengemeinschaft zu verlassen, bevor die Verlassenschaft auseinandergesetzt ist, ist nicht ohne weiteres möglich. Neben der Abschichtung, bei der ein Miterbe seine Mitgliedschaftsrechte an einer Erbengemeinschaft aufgibt, sieht der Gesetzgeber für Miterben die Möglichkeit vor, den eigenen Erbteil auf Miterben oder einen Dritten zu übertragen. Sie können Ihren Erbteil als Ganzes – einzelne Vermögenswerte können nicht aus dem Erbteil herausgelöst werden – tauschen, verkaufen oder verschenken.

Für die Übertragung eines Erbteils auf einen Miterben oder einen Dritten wie die gemeinnützige Privatstiftung Hilfe mit Plan Österreich gibt es viele gute Gründe. Einen Herzenswunsch zu unterstützen, ist einer davon. Mit Ihrer Zuwendung ermöglichen Sie es uns, die Projektarbeit in den Programmländer dauerhaft zu sichern. Ihr Engagement stärkt Kinder und Kinderrechte in aller Welt und ermöglicht langfristig Chancen für Mädchen und Buben. Besprechen Sie Fragen und Einzelheiten einer Übertragung gerne in der Verlassenschaftsberatung. Wir freuen uns auf Sie!

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